Update Schutzkonzept ab 6.12.21

Einführung Zertifikatspflicht im Trainings- und Wettkampfbetrieb

12.12.2021

UHC Lokomotive Stäfa


Schutzkonzept für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ab 06.12.2021

Version: 06.12.2021

Ersteller: JoëlKurz Corona-Beauftrager

Rahmenbedingungen 

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 06.12.2021 folgende Bestimmungen:

COVID-Zertifikat (geimpft – genesen – getestet)

Für Veranstaltungen im Innenbereich (Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe) gilt eine COVID-Zertifikatspflicht.

- Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren.

- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht zertifikatspflichtig.

- Die Organisationen (Vereine, Veranstalter) haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Teilnehmenden und Besucher*innen zu überprüfen.

- Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung.

- Der Zugang für Personen über 16 Jahren kann auf Inhaber*innen eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränkt werden (2G-Regelung).

Diese Regelung gilt jedoch nicht für Spieler*innen, Staffmitglieder, Schiedsrichter*¬innen und Observer*innen und das Spielsekretariat. Hierfür ist eine separate, getrennte (3G-) Zone notwendig. 

Folgende Grundsätze müssen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zwingend eingehalten werden: 

1. Nur symptomfrei ins Training und an den Wettkampf

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause resp. lassen sich testen.

2. Maskenpflicht und Abstand halten

Für alle anwesenden Personen ab 12 Jahren gilt eine Maskenpflicht. Diese gilt ausserhalb des Spiel¬felds und Auswechselzone auch für die Sportler*innen.

Auf Shakehands und Abklatschen soll weiterhin verzichtet werden.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten (indoor und outdoor) Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem*der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, usw.), ist dem Verein freigestellt.

5. Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche Trainings anbietet, muss eine*n Corona-Beauftragte*n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Joël Kurz. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden Tel. +41 79 743 30 72 info@unihockey.org

Stäfa, 6.12.2021 Vorstand UHC Lokomotive Stäfa 


Herzlichen Dank an unsere Sponsoren und Partner